Bürgerhäuser und Grillhütte
Die Bürgerhäuser in Hinzert und in Pölert sowie die Grillhütte kann von allen Vereinen, Gruppen und Bürgern zu den unten ersichtlichen Konditionen gemietet werden.
Ab sofort wird der aktuelle Belegungskalender für die beiden Bürgerhäuser sowie der Grillhütte hier auf der Seite angezeigt.
Wenn Sie eins der Bürgerhäuser und/oder die Grillhütte mieten möchten, wenden Sie sich bitte an die Ortsgemeinde, Telefon: 0 65 86 - 536 oder per E-Mail an info@hinzert-poelert.de
Benutzungsordnung
Kurzfassung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in Hinzert sowie Bürgerhaus und Grillhütte in Pölert |
||
Die Ortsgemeinde Hinzert-Pölert gestattet Vereinen, Gruppen und Bürgern nach vorheriger Terminabsprache und Abschluss eines Mietvertrages die Benutzung der Räume des Bürgerhauses im Ortsteil Hinzert, Johannisplatz 5 sowie der Räume des Bürgerhauses im Ortsteil Pölert, Schulstraße 17 und/oder der Grillhütte beim Bürgerhaus Pölert. Bei der Benutzung der Bürgerhäuser und/oder der Grillhütte sind die Vorschriften über den Jugendschutz, dem Lärmschutz sowie des Brandschutzes zu beachten. Für die Benutzung der Bürgerhäuser werden folgende Gebühren festgesetzt: |
||
Bürgerhaus Hinzert | Einheimische | Auswertige |
|
40,- (24 Std.) 60,- (48 Std.)
|
70,- (24 Std.) 100,- (48 Std.)
|
Benutzung der Küche täglich zusätzlich | inkl. | |
Benutzung der Toilette(n) täglich zusätzlich | inkl. | |
Bürgerhaus Pölert | Einheimische | Auswertige |
|
40,- (24 Std.) 60,- (48 Std.)
|
90,- (24 Std.) 120,- (48 Std.)
|
Benutzung der Küche täglich zusätzlich | inkl. | |
Benutzung der Toilette(n) täglich zusätzlich | inkl. | |
Sonsitige Kosten | ||
Die tatsächlich entstandenen Kosten für Abnutzung, Bruch, Strom, Wasser/Abwasser sowie Heizung sind im Mietpreis enthalten. Die Reinigung vor- und nach der jeder Benutzung erfolgt ausschließlich durch eine von der Ortsgemeinde beauftragten Person. Hier wird eine Gebühr von 50,- Euro für das komplette Bürgerhaus erhoben. |
||
Für die Benutzung der Grillhütte werden folgende Gebühren festgesetzt: | ||
|
25,- (24 Std.) | 50,- (24 Std.) |
Der jeweilige Benutzer der Grillhütte muss vor Übergabe beim Ortsbürgermeister/in oder einer beauftragten Aufsichtsperson eine Kaution in Höhe von 50,- Euro hinterlegen. Die Benutzung des Grillrostes ist in der Gebühr nicht enthalten, hier kann bei der FFw Pölert über eine Verleihung angefragt werden. Ansprechpartner: Christoph Weber, Telefon: +49 (0) 6503 - 98 10 40, E-Mail |